I. Der Bebauungsplan der Gemeinde Wenzenbach "Am Schönberg", bekannt gemacht am 1. Dezember 2003, ist nichtig.
II. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst und die übrigen Verfahrenskosten je zur Hälfte.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsteller vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|