I.
Die Klägerin begehrt eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Räumen im Dachgeschoß des Gebäudes Bahnhofstraße 103 (Flur Nr. 462) in Gräfelfing. Die Räume sind als Lagerräume genehmigt worden. Die Klägerin möchte sie in eine Wohnung mit etwa 105 qm Wohnfläche umwandeln.
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