I.
Die Kläger begehrten die Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung eines Geschäftshauses mit Gartencenter und Freifläche zum Verkauf von Bau-, Heimwerker- und Gartenartikeln mit einer Geschoßfläche von 4.880,16 qm und einer Verkaufsfläche von 5.518,94 qm. Das Baugrundstück lag im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der den Bereich als Gewerbegebiet festsetzte, jedoch Einzelhandelsbetriebe sowie Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben und anderen Gewerbebetrieben für nicht zulässig erklärte. Ausnahmsweise waren solche Einzelhandelsbetriebe und Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben und anderen Gewerbebetrieben zulässig, die im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben standen.
Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab; die Berufung blieb erfolglos.
II.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|