I.
Die Beteiligten streiten über sanierungsrechtliche Fragen. Die Klägerin ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke im Gebiet der beklagten Stadt Melle. Die Grundstücke befinden sich im Bereich eines von der Beklagten 1984 förmlich festgesetzten Sanierungsgebiets. Entsprechende Sanierungsvermerke sind im Grundbuch eingetragen.
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