VG Augsburg, vom 04.12.1991 - Vorinstanzaktenzeichen Au 4 K 90 A.1766
VGH Bayern, vom 16.08.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 26 B 92.273
Bauplanungsrecht: Städtebauliche Zulässigkeit der Begründung von Wohnungseigentum nach § 22 BauGB
BVerwG, Urteil vom 07.07.1994 - Aktenzeichen 4 C 21.93
DRsp Nr. 1995/623
Bauplanungsrecht: Städtebauliche Zulässigkeit der Begründung von Wohnungseigentum nach § 22BauGB
1. § 22BauGB stellt eine Regelung über Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar.2. Ob eine vorhandene oder vorgesehene Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr gegeben ist, regelt § 22 Abs. 2 Satz 3 BauGB für die in dieser Vorschrift beschriebenen Gebiete abschließend. 3. Die in § 22 Abs. 2 Satz 1 BauGB vorgesehene Maßnahme der Sicherung erfordert von der Gemeinde eine Beurteilung, ob und in welcher Hinsicht sie von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch machen will, die in § 22 Abs. 2 Satz 3 BauGB aufgeführten Gebietsteile im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 2 BauGB vor Beeinträchtigungen zu schützen. 4. § 22 Abs. 2BauGB ermächtigt die Gemeinde im Regelfall nicht, für das gesamte Gemeindegebiet eine Fremdenverkehrssatzung zu erlassen.
1. Die Beteiligten streiten um die städtebauliche Zulässigkeit der Begründung von Wohnungseigentum nach § 22BauGB. Die Klägerin beabsichtigt, eine Ferienwohnanlage im Gebiet des beigeladenen Marktes Oberstdorf zu errichten.
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