I.
Der Kläger begehrt die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung eines Bauvorbescheides für die Erhöhung der Stahltürme zweier genehmigter und errichteter, 42 m hoher Windenergieanlagen um 10 m. Klage und Berufung bleiben erfolglos.
II.
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