Bauplanungsrecht: Störung durch einen Handwerksbetrieb [Modellschreinerei] im allgemeinen Wohngebiet, Typisierende Betrachtungseise
VGH Bayern, Urteil vom 26.03.1984 - Aktenzeichen 14 B 81 A.817
DRsp Nr. 2009/17453
Bauplanungsrecht: Störung durch einen Handwerksbetrieb [Modellschreinerei] im allgemeinen Wohngebiet, Typisierende Betrachtungseise
1. Zur Beurteilung, ob neu anzusiedelnde Handwerksbetriebe in einem allgemeinen Wohngebiet infolge von Lärmimmissionen "störend" wirken werden, können die Grenzwerte der TA-Lärm als Richtlinie herangezogen werden.2. Infolge der im Planungsrecht nötigen typisierenden Betrachtungsweise bleiben dabei mögliche Schutzmaßnahmen oder Beschränkungen außer Betracht, die bei einem Betrieb dieses Typs ungewöhnlich oder betriebsfremd wären und daher auf Dauer ein Bedürfnis nach ihrer Beseitigung auslösen würden oder deren Einhaltung sonst von der Bauaufsichtsbehörde mit zumutbarem Aufwand nicht zuverlässig überwacht werden kann.