OVG Lüneburg - Urteil vom 09.05.1980
1 A 63/79
Normen:
BBauG § 20 Abs. 1 Nr. 2; BBauG § 34 Abs. 1; BBauG § 34 Abs. 3;
Fundstellen:
BauR 1981, 51
BRS 36 Nr. 61
BRS 36 Nr. 113
NdsRpfl 1980, 185
OVGE Mü/Lü 35, 460

Bauplanungsrecht: Teilungsgenehmigung im unbeplanten Innenbereich, Prüfungsmaßstab, Zulässigkeit eines Schweinemastbetriebs in der Nachbarschaft einer Wohnbebauung

OVG Lüneburg, Urteil vom 09.05.1980 - Aktenzeichen 1 A 63/79

DRsp Nr. 2009/17221

Bauplanungsrecht: Teilungsgenehmigung im unbeplanten Innenbereich, Prüfungsmaßstab, Zulässigkeit eines Schweinemastbetriebs in der Nachbarschaft einer Wohnbebauung

1. Bei Teilungsgenehmigungen im unbeplanten Innenbereich ist (noch) nicht zu prüfen, ob dem Vorhaben über die Frage der Einfügung hinaus sonstige öffentliche Belange entgegenstehen. 2. Ob sich ein Vorhaben in die Eigenart seiner näheren Umgebung einfügt, richtet sich jedoch auch danach, ob es schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt wird und deshalb mit einer benachbarten Nutzung unvereinbar ist und einen Bebauungsplan erfordert.