I. Die Antragstellerin zu 1 ist Eigentümerin eines Grundstücks, das bebaut ist. Sie hat das Untergeschoß des Gebäudes an die Antragstellerin zu 2 vermietet. Diese beabsichtigt, dort eine Spielhalle einzurichten. Ihr hierauf gerichteter Bauantrag wurde abgelehnt. Über die hiergegen gerichtete Klage ist bislang noch nicht rechtskräftig befunden worden.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|