I. Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 65440/05, den die Antragsgegnerin für einen Teilbereich der Kölner Neustadt aufgestellt hat.
Das Plangebiet ist praktisch vollständig mit bis zu 6-geschossigen, teilweise noch aus der Gründerzeit stammenden Gebäuden bebaut. In den Obergeschossen wird weit überwiegend, in den Erdgeschossen zu einem großen Teil gewohnt. Vor allem südöstlich des Rathenauplatzes und der Meister-Gerhard-Straße haben sich vornehmlich in den Erdgeschossen Läden, Gaststätten, Restaurants, Bars, verschiedene Diskotheken, Internet-Cafes, Imbissstuben, Kioske und einzelne Handwerksbetriebe angesiedelt.
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