Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Autowaschhalle mit einem Bürstenwaschgerät im Mischgebiet
OVG Lüneburg, Urteil vom 26.01.1978 - Aktenzeichen I A 149/76
DRsp Nr. 2009/17212
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Autowaschhalle mit einem Bürstenwaschgerät im Mischgebiet
Eine Autowaschhalle mit einem Bürstenwaschgerät kann in einem als Mischgebiet zu beurteilenden unbeplanten Innenbereich zulässig sein, wenn sie an den Wochenenden nicht betrieben wird.