Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Fischzuchtanlage im Außenbereich
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.04.1978 - Aktenzeichen XI A 927/76
DRsp Nr. 2009/17388
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Fischzuchtanlage im Außenbereich
1. Ein zur Fischzucht genutztes Teichgrundstück erfüllt nicht das Merkmal "landwirtschaftlich" i. S. des § 81 Abs.1 Nr. 11, 2.Alternative BauO NW, da keine Bodenbewirtschaftung stattfindet. Zur Auslegung der landesrechtlichen Verfahrensvorschrift des § 81BauO NW kann § 146 BBauG nicht herangezogen werden.2. Den Begriffen "berufsmäßig" (§ 146 BBauG) und "gewerblich" (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG) kommt neben dem Erfordernis des "Betriebes" im Sinne des § 35 Abs.1 Nr. 1 u. 4 BBauG eine eigenständige Bedeutung zu. Binnenfischerei wird nur dann berufsmäßig bzw. gewerblich ausgeübt, wenn die Absicht ständiger Gewinnerzielung erkennbar im Vordergrund steht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.