Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Jagdhütte im Außenbereich
OVG Lüneburg, Urteil vom 16.08.1966 - Aktenzeichen VI A 28/66
DRsp Nr. 2009/17202
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "Jagdhütte" im Außenbereich
Ein Gebäude mit Wohnzimmer, zwei Schlafzimmern, Küche, Toilette, Terrasse, Garage und mit einer einzigartigen Fernsicht am Abhang eines Weserberges ist keine Jagdhütte und kein privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 BBauG.