Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Altenheims sowie eines Freigängerhauses im reinen Wohngebiet, Nachbarrechtliche Abwehransprüche
VGH Hessen, Beschluß vom 02.05.1980 - Aktenzeichen IV TG 24/80
DRsp Nr. 2009/17408
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Altenheims sowie eines Freigängerhauses im reinen Wohngebiet, Nachbarrechtliche Abwehransprüche
1. Adressat nachbarrechtlicher Abwehransprüche wegen Verstoßes eines dem Zustimmungsverfahren unterliegenden Vorhabens gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften kann nur der öffentliche Bauherr, nicht jedoch die Bauaufsichtsbehörde sein.2. Ein Altenheim ist in einem reinen Wohngebiet zulässig.3. Auch ein Freigängerhaus kann in einem reinen Wohngebiet zulässig sein, wenn durch es nicht in Rechte der Nachbarn eingegriffen wird.