OVG Lüneburg - Urteil vom 30.03.1990
1 A 114/87
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BRS 50 Nr. 89

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Altenteilerwohnhaus im Außenbereich für landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle

OVG Lüneburg, Urteil vom 30.03.1990 - Aktenzeichen 1 A 114/87

DRsp Nr. 2009/17277

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Altenteilerwohnhaus im Außenbereich für landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle

Ein Altenteilerhaus kann auch für eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle genehmigt werden.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen
BRS 50 Nr. 89