I.
Die Beteiligten streiten über die Erteilung einer vom Kläger beantragten, vom Landratsamt abgelehnten Baugenehmigung.
Der Kläger ist Eigentümer des landwirtschaftlichen Anwesens, Flst. Nr., auf Gemarkung der beigeladenen Gemeinde. Das Grundstück liegt innerhalb der bebauten Ortsteile; in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist es nicht einbezogen. Der Kläger bewirtschaftet ca. 14 ha Nutzfläche und hält in den auf dem Grundstück außer einem Wohnhaus vorhandenen Ökonomiegebäuden Großvieh und Schweine.
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