Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Fuhrunternehmens im allgemeinen Wohngebiet
VGH Hessen, Urteil vom 26.07.1967 - Aktenzeichen IV OG 65/67
DRsp Nr. 2009/17314
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Fuhrunternehmens im allgemeinen Wohngebiet
1. Ein Fuhrunternehmen mit Lastkraftwagen ist kein "nicht störender Gewerbebetrieb" im Sinne von § 4BauNVO.2. Im allgemeinen Wohngebiet sind Lkw-Garagen für einen störenden Gewerbebetrieb nicht zulässig.