OVG Berlin - Urteil vom 28.04.1967
II B 50.66
Normen:
BauOBln (Bauordnung Berlin) § 7 Nr. 5; RGaO § 11; RGaO § 13 Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 18 Nr. 17
BRS 18 Nr. 80

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Garagenbetriebs im allgemeinen Wohngebiet

OVG Berlin, Urteil vom 28.04.1967 - Aktenzeichen II B 50.66

DRsp Nr. 2009/17173

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Garagenbetriebs im allgemeinen Wohngebiet

1. Im allgemeinen Wohngebiet kann die Ausnutzung eines Hofgeländes als größerer Garagenbetrieb mit nicht zumutbaren Nachteilen und Belästigungen für die nähere Umgebung verbunden sein. 2. Das Bedürfnis nach ungestörter Nachtruhe für eine große Zahl von Bürgern geht in diesem Fall dem Interesse des einzelnen Grundstückseigentümers nach einer mehr oder minder vollen Ausnutzung der Bebaubarkeit seines Grundstücks in jedem Fall vor.

Normenkette:

BauOBln (Bauordnung Berlin) § 7 Nr. 5; RGaO § 11; RGaO § 13 Abs. 1;
Fundstellen
BRS 18 Nr. 17
BRS 18 Nr. 80