OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 25.05.1998
7 A 1056/98
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
AgrarR 1999, 63
Vorinstanzen:
VG Aachen, vom 21.01.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2921/95

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Gebäudes für Ferienwohnungen auf einem Bauernhof im Außenbereich

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 25.05.1998 - Aktenzeichen 7 A 1056/98

DRsp Nr. 2009/18271

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Gebäudes für Ferienwohnungen auf einem Bauernhof im Außenbereich

Die Errichtung von Ferienwohnungen in einem neu zu erstellenden Gebäude auf einem Bauernhof wird nicht von der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfaßt. Die Vermietung von Ferienwohnungen durch einen Landwirt stellt keine von der eigentlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit "mitgezogene" und an deren Privilegierung teilhabende Nutzung dar (Anwendung der Rechtsprechung des BVerwG zur "mitgezogenen" Tätigkeit).

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe:

Der gemäß §§ 124 a Abs. 1, 124 Abs. 2 VwGO statthafte Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

Die Darlegungen des Klägers sind nicht geeignet, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils zu begründen (Zulassungsgrund gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).