Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Motels im Außenbereich
OVG Lüneburg, Urteil vom 12.06.1967 - Aktenzeichen IV A 41/66
DRsp Nr. 2009/17203
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Motels im Außenbereich
1. Ein Motel gehört nicht zu den im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BBauG bevorzugt zuzulassenden Bauten.2. Die Zweckbestimmung eines Motels ist mit der im Rahmen der Raumplanung dem Außenbereich zugewiesenen Funktion vereinbar, weshalb ein Motel als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BBauG im Außenbereich zugelassen werden kann, wenn öffentliche Belange bei der Abwägung öffentlicher und privater Interessen nicht beeinträchtigt werden.