OVG Lüneburg - Urteil vom 12.06.1967
IV A 41/66
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 3; BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3;
Fundstellen:
BRS 18 Nr. 41

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Motels im Außenbereich

OVG Lüneburg, Urteil vom 12.06.1967 - Aktenzeichen IV A 41/66

DRsp Nr. 2009/17203

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Motels im Außenbereich

1. Ein Motel gehört nicht zu den im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BBauG bevorzugt zuzulassenden Bauten. 2. Die Zweckbestimmung eines Motels ist mit der im Rahmen der Raumplanung dem Außenbereich zugewiesenen Funktion vereinbar, weshalb ein Motel als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BBauG im Außenbereich zugelassen werden kann, wenn öffentliche Belange bei der Abwägung öffentlicher und privater Interessen nicht beeinträchtigt werden.

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 3; BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3;
Fundstellen
BRS 18 Nr. 41