VG Berlin, vom 03.09.1965 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 169.64
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Zigarettenautomaten im allgemeinen Wohngebiet
OVG Berlin, Urteil vom 20.01.1967 - Aktenzeichen II B 91.65
DRsp Nr. 2009/17169
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Zigarettenautomaten im allgemeinen Wohngebiet
1. Der Warenautomat (Fünf-Schacht-Zugautomat für Zigaretten) ist eine bauliche Anlage, die in einem allgemeinen Wohngebiet unzulässig ist.2. Zur Lärmbeeinträchtigung und Störung des Straßenbildes durch einen Warenautomaten.