Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Fleischereien mit eigenem Schlachtbetrieb im allgemeinen Wohngebiet
OVG Lüneburg, Urteil vom 09.12.1983 - Aktenzeichen 6 A 79/83
DRsp Nr. 2009/17234
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Fleischereien mit eigenem Schlachtbetrieb im allgemeinen Wohngebiet
1. Im allgemeinen Wohngebiet, das vorwiegend dem Wohnen dient (§ 4 Abs. 1BauNVO), sind auch der Versorgung des Gebiets dienenden Läden sowie nicht störende Handwerksbetriebe (§ 4 Abs. 2 Nr. 2BauNVO), ausnahmsweise sogar sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (§ 4 Abs. 3 Nr. 2BauNVO), zulässig.2. Fleischereien mit eigenem Schlachtbetrieb zählen zu keinen der aufgeführten Betriebe und sind deshalb im allgemeinen Wohngebiet unzulässig.