VGH Hessen - Urteil vom 27.11.1970
IV OE 55/69
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 4; HBO (Bauordnung Hessen) § 67;
Fundstellen:
BRS 23 Nr. 81
BRS 23 Nr. 88
ESVGH 21, 116

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Tankstellen an den Bundesautobahnen im Bereich der Anschlußstellen, Außenbereich

VGH Hessen, Urteil vom 27.11.1970 - Aktenzeichen IV OE 55/69

DRsp Nr. 2009/17332

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Tankstellen an den Bundesautobahnen im Bereich der Anschlußstellen, Außenbereich

1. Bezieht sich eine Bauvoranfrage auf die Errichtung von Bauwerken als solche, so müssen sich der Standort und die Nutzungsart der geplanten Bauwerke aus ihr hinreichend bestimmt ergeben. 2. Der Versorgung des Verkehrs auf den Bundesfernstraßen dienende Tankstellen nehmen jedenfalls dann an der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG teil, wenn für sie ein Bedarf besteht. 3. Der Errichtung von Tankstellen an den Bundesautobahnen im Bereich der Anschlußstellen stehen wegen der Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die mit der Schaffung zusätzlicher Einmündungen und Ausmündungen verbunden ist, im Sinne des § 35 Abs. 1 BBauG öffentliche Belange entgegen.

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 4; HBO (Bauordnung Hessen) § 67;
Fundstellen