Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Tennisplätzen in einem Mischgebiet
OVG Lüneburg, Beschluß vom 18.09.1984 - Aktenzeichen 6 B 97/84
DRsp Nr. 2009/17239
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Tennisplätzen in einem Mischgebiet
Eine Tennisanlage mit zwei Plätzen in einem eher als Mischgebiet denn als allgemeinem Wohngebiet einzustufenden Baugebiet ist jedenfalls im Rahmen summarischer Prüfung grundsätzlich als zulässig anzusehen.