Der Antragsteller, der anderweitig weitere Schweinemastbetriebe unterhält, ist Eigentümer der Schweinemastanlage auf dem 9.500 qm großen Grundstück in Grünberg, Gemarkung Queckborn, xxxxxxx, Flur 9, Flurstücke 81 und 82. Die Baugenehmigung für den ursprünglichen Gemeinschaftsschweinestall der Mastgemeinschaft Queckborn ist am 17. Mai 1968 unter der Nr. 235/68 erteilt worden. Der Antragsteller hält dort etwa 800 Schweine, die er auch mit Nahrungsmittelresten aus dem Uni-Klinikum Marburg füttert.
Das Grundstück des Antragstellers liegt südöstlich nur in einem Eckpunkt angrenzend an das Plangebiet des streitbefangenen Bebauungsplans der Antragsgegnerin Nr. 56 "Im Weimarsbruch", Stadtteil Queckborn.
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