VGH Bayern - Urteil vom 19.04.2004
15 B 99.2605
Normen:
BauGB § 1 Abs. 4 ; BauGB § 1 Abs. 6 ; BauGB § 5 Abs. 2 Nr. 8 ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3 ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3 ; BayBauO Art. 75 Abs. 1 ; BayBauO Art. 87 Abs. 1 Nr. 1 ; ROG (1998) § 2 Abs. 3 ; ROG (1998) § 3 Nr. 2 ; ROG (1998) § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 63
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 13.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 K 98.1111

Baurecht - Vorbescheid; Analogie im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren, Voraussetzungen für die Annahme eines Ziels der Raumordnung; Plansätze mit einer Soll-Struktur; Ausnahmen nicht bestimmt und nicht bestimmbar, Anpassungspflicht des Flächennutzungsplans nach § 1 Abs. 4 BauGB [maßgeblicher Zeitpunkt], Positive Standortzuweisung für den Kiesabbau im Flächennutzungsplan; Verknüpfung mit einer Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet; schlüssiges Plankonzept für den gesamten Außenbereich

VGH Bayern, Urteil vom 19.04.2004 - Aktenzeichen 15 B 99.2605

DRsp Nr. 2007/23925

Baurecht - Vorbescheid; Analogie im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren, Voraussetzungen für die Annahme eines Ziels der Raumordnung; Plansätze mit einer "Soll"-Struktur; Ausnahmen nicht bestimmt und nicht bestimmbar, Anpassungspflicht des Flächennutzungsplans nach § 1 Abs. 4 BauGB [maßgeblicher Zeitpunkt], Positive Standortzuweisung für den Kiesabbau im Flächennutzungsplan; Verknüpfung mit einer Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet; schlüssiges Plankonzept für den gesamten Außenbereich

»1. Ein Vorbescheid zu einzelnen bauplanungsrechtlichen Fragen kann auch dann erteilt werden, wenn offen ist, ob diese Fragen in einer Baugenehmigung/Abgrabungsgenehmigung oder in einer wasserrechtlichen Erlaubnis zu entscheiden wären. 2. Zur Frage, ob ein "Soll"-Ziel in einem Regionalplan ein Ziel im Sinn des § 1 Abs. 4 BauGB ist (im Anschluss an BVerwG vom 18.9.2003 NVwZ 2004, 226)«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 4 ; BauGB § 1 Abs. 6 ; BauGB § 5 Abs. 2 Nr. 8 ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3 ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3 ; BayBauO Art. 75 Abs. 1 ; BayBauO Art. 87 Abs. 1 Nr. 1 ; ROG (1998) § 2 Abs. 3 ; ROG (1998) § 3 Nr. 2 ; ROG (1998) § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Dem Kläger geht es um einen Vorbescheid zur Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Abbaus von Kies auf seinem Außenbereichsgrundstück FlNr. 423 der Gemarkung Ortenburg sowie der Wiederverfüllung.