OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.05.2005
8 A 10281/05
Normen:
BauGB (F: 1998) § 35, § 35 Abs. 1, § 35 Abs. 1 Nr. 5, § 35 Abs. 1 Nr. 1; LBauO § 65, § 65 Abs. 2, § 65 Abs. 2 S. 2; VwGO § 113, § 113 Abs. 5, § 113 Abs. 5 S. 1;
Fundstellen:
BauR 2005, 1606
BRS 69 Nr. 105
NuR 2005, 726
Vorinstanzen:
VG Trier, vom 20.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 615/04

Baurecht - Windenergieanlage; Windkraftanlage; Solarenergie; Solarenergieanlage; Photovoltaik; Modulträger; Photovoltaikmodulträger; Privilegierung; Dienen; Bauantrag; Bauunterlagen; Spruchreife; stecken gebliebenes Genehmigungsverfahren; Bescheidungsantrag; Bescheidungsurteil; mitgezogener Betriebsteil; Außenbereich

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.05.2005 - Aktenzeichen 8 A 10281/05

DRsp Nr. 2009/794

Baurecht - Windenergieanlage; Windkraftanlage; Solarenergie; Solarenergieanlage; Photovoltaik; Modulträger; Photovoltaikmodulträger; Privilegierung; Dienen; Bauantrag; Bauunterlagen; Spruchreife; stecken gebliebenes Genehmigungsverfahren; Bescheidungsantrag; Bescheidungsurteil; mitgezogener Betriebsteil; Außenbereich

Zur Zulässigkeit der Bescheidungsklage bei "stecken gebliebenem" Baugenehmigungsverfahren. Ob eine am Standort einer Windenergieanlage im Außenbereich errichtete Solaranlage der Forschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dient, ist in entsprechender Anwendung der Kriterien zu beurteilen, die die Rechtsprechung zur dienenden Funktion mitgezogener Betriebsteile im Bereich der Landwirtschaft entwickelt hat.

Die Berufung des Beklagten gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 20. Oktober 2004 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Trier wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckungsfähigen Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BauGB (F: 1998) § 35, § 35 Abs. 1, § 35 Abs. 1 Nr. 5, § 35 Abs. 1 Nr. 1; LBauO § 65, § 65 Abs. 2, § 65 Abs. 2 S. 2;