OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 14.07.2005 (1 B 10669/05)
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 28. April 2005 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der [...]