Unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21. Mai 2003 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Trier wird festgestellt, dass der in Aufstellung befindliche Regionalplan - Teilfortschreibung Windkraft - der Region Trier bis zur Beschlussfassung der Regionalvertretung vom 5. Dezember 2003 der beantragten Baugenehmigung nicht entgegenstand.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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