OVG Lüneburg - Urteil vom 14.06.1967
VI A 64/66
Normen:
BauNVO § 15 Abs. 1; BBauG § 1 Abs. 4; BBauG § 30;
Fundstellen:
OVGE Mü/Lü 22, 411

Baurecht: Abwehransprüche der Eigentümer von Wohngebietsrandgrundstücken

OVG Lüneburg, Urteil vom 14.06.1967 - Aktenzeichen VI A 64/66

DRsp Nr. 2009/17204

Baurecht: Abwehransprüche der Eigentümer von Wohngebietsrandgrundstücken

Wohngrundstücke am Rande eines Wohngebietes genießen Schutz vor bestimmten, typischen Störungen durch Anlagen im anschließenden Außenbereich - hier: automatische Hühnerbrüterei - dann nicht, wenn sich diese Störungen im wesentlichen aus dem mit dem Betrieb verbundenen Kraftverkehr ergeben, für die Nachbarn nicht unzumutbar und von den Anliegern hinzunehmen sind.

Normenkette:

BauNVO § 15 Abs. 1; BBauG § 1 Abs. 4; BBauG § 30;
Fundstellen
OVGE Mü/Lü 22, 411