I.
Die Antragsteller zu 1., die Künstler, arbeiten seit 1971 an den Vorbereitungen für das Projekt. Die Antragstellerin zu 2. ist Veranstalterin dieses Kunstwerks.
Die Antragsteller wenden sich gegen die Teilbaugenehmigung vom 11. Mai 1995 des Bezirksamts Mitte von Berlin, mit dem dieses der Beigeladenen die Errichtung einer sog. "Rotunde" etwa 100 m vom und ca. 70 m vom entfernt auf dem unbebauten, mit Gras bewachsenen und mit Baumreihen bestandenen Grundstück genehmigt hat.
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