OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 28.01.1980
1 A 1813/77
Normen:
BBauG § 126 Abs. 1 Nr. 1; BImSchG § 2; BImSchG § 3; BImSchG § 22;
Fundstellen:
WuM 1982, 248
ZMR 1980, 219

Baurecht: Duldungspflicht zur Aufstellung einer Straßenbeleuchtung durch den Grundstückseigentümer

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.1980 - Aktenzeichen 1 A 1813/77

DRsp Nr. 2009/18100

Baurecht: Duldungspflicht zur Aufstellung einer Straßenbeleuchtung durch den Grundstückseigentümer

Zur Pflicht eines Eigentümers, das Anbringen von Haltevorrichtungen für Beleuchtungskörper einer Straßenbeleuchtung auf seinem Grundstück zu dulden.

Normenkette:

BBauG § 126 Abs. 1 Nr. 1; BImSchG § 2; BImSchG § 3; BImSchG § 22;

Gründe:

I.

Der Kläger wehrt sich gegen das Aufstellen einer Straßenleuchte. Er ist der Ansicht, der Anspruch könne nur im Wege einer Leistungsklage durchgesetzt werden, und macht darüber hinaus geltend, daß er durch das von der Straßenleuchte ausgehende Licht in unzumutbarer Weise in seiner Nachtruhe gestört werde. Klage und Berufung blieben ohne Erfolg.

II.