BVerwG - Urteil vom 04.02.1966
IV C 64.65
Normen:
RGaORGaO (Vorspruch) § 2;
Fundstellen:
BVerwGE 23, 213
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen,
VG Gelsenkirchen,

Baurecht, Einstellplätze und Garagenbaupflicht, Ablösungsverträge

BVerwG, Urteil vom 04.02.1966 - Aktenzeichen IV C 64.65

DRsp Nr. 1996/25537

Baurecht, Einstellplätze und Garagenbaupflicht, Ablösungsverträge

»Zur Zulässigkeit des Vertrages über eine Geldleistung des zur Schaffung von Einstellplätzen verpflichteten Bauherrn an die Gemeinde zwecks Anlegung eines öffentlichen Parkplatzes ("Ablösungsvertrag").«

Normenkette:

RGaORGaO (Vorspruch) § 2;

Gründe:

I.

Die Beklagte ist Eigentümerin eines rund 900 qm großen Grundstücks im Geschäftszentrum einer Großstadt. Einen etwa 170 qm umfassenden Grundstücksteil hat 1951 die Beklagte an die Klägerin veräußert; die Klägerin hat diese Fläche für die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs verwendet. Der zwischen den Parteien abgeschlossene Kaufvertrag enthält die Verpflichtung der Klägerin, für den Fall, daß die Beklagte das ihr verbliebene Grundstück entgegen den bestehenden baurechtlichen Beschränkungen in vollem Umfange bebauen wollte, den hierzu erforderlichen Dispensantrag zu befürworten.