I.
Der Kläger wendet sich gegen die Auflage, für das ihm baurechtlich mitgenehmigte Stehcafe mindestens eine Gäste-Toilette einzurichten. Er ist Pächter des Ladengeschäfts im Erdgeschoß des Hauses Bstraße 18 in der beklagten Stadt, in dem früher ein Radio-, Fernseh- und Schallplattengeschäft betrieben worden war.
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