Die Antragsteller möchten eine Wohnnutzung erhalten und erweitern, die sie auf einst uneingeschränktem Gewerbegebiet (BauNVO 1962) und mit dem angegriffenen Bebauungsplan als eingeschränktes Gewerbegebiet überplanten Bereich verwirklicht haben. Die Antragsgegnerin hätte die Berücksichtigung dieses Interesses davon abhängig gemacht, dass die Antragsteller mindestens 70 v.H. ihrer außerhalb des eigentlichen Wohnbereiches gelegenen Flächen zur Wohnungseigentumsförderung einkommensschwacher Schichten zu einem Preis von maximal 40 DM/qm an die Antragsgegnerin abtreten.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|