OVG Niedersachsen - Urteil vom 16.02.1995
1 L 6044/92
Normen:
BauGB § 29 ; LuftVO § 16 Abs. 4, 5; NBauO § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 ; NdsNatSchG § 7;
Fundstellen:
BRS 57 Nr. 182
BRS 57, 441
BauR 1995, 667
UPR 1995, 359

Baurecht, Luftverkehrsrecht, Flugplatz für Modellflugzeuge als bauliche Anlage Erlaubnis zum Aufsteigen von Flugmodellen naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.02.1995 - Aktenzeichen 1 L 6044/92

DRsp Nr. 1998/3180

Baurecht, Luftverkehrsrecht, Flugplatz für Modellflugzeuge als bauliche Anlage Erlaubnis zum Aufsteigen von Flugmodellen naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

»Ein Flugplatz für Modellflugzeuge gilt wegen des mit ihm verbundenen Zu- und Abgangsverkehrs als eine bauliche Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts. Ist der Flugplatz für Modellflugzeuge ohne jede bauliche Verfestigung angelegt worden, fällt er nicht unter den Begriff des Vorhabens gemäß § 29 BauGB. Zum behördlichen Prüfungsumfang bei der Erteilung einer Erlaubnis zum Aufsteigen von Modellflugzeugen nach § 16 LuftVO. Ob die Anlegung eines Flugplatzes für Modellflugzeuge zu einem Eingriff i.S.d. § 7 Abs. 1 NdsNatSchG führt, beurteilt sich nach der konkreten Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes und nach dem Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigungen.«

Normenkette:

BauGB § 29 ; LuftVO § 16 Abs. 4, 5; NBauO § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 ; NdsNatSchG § 7;

Gründe

I.

Der Kläger, ein Modellflugverein mit knapp 20 Mitgliedern und Sitz in... sich gegen eine Verfügung des Beklagten, durch die ihm die Nutzung des im Außenbereich liegenden Flurstücks 6/2 der Flur 1 der Gemarkung... als Flugplatz für Modellflugzeuge untersagt worden ist.