Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die [hier in einer Staffelbauordnung festgelegte] Geschoßzahl
VGH Bayern, Beschluß vom 21.04.1965 - Aktenzeichen 33 I 65
DRsp Nr. 2009/17305
Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die [hier in einer Staffelbauordnung festgelegte] Geschoßzahl
Es kann nicht von vornherein allgemein ausgeschlossen werden, daß durch die Überschreitung der zulässigen Geschoßzahl Interessen der Nachbarn betroffen werden, wenn die in Art. 6 der Bayer. Bauordnung (BayBO) vom 1.8.1962 (GVBl. S. 179) festgesetzten Abstandsflächen eingehalten werden.