VGH Bayern - Beschluß vom 21.04.1965
33 I 65
Normen:
BBauG § 31 Abs. 2; BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 6;
Fundstellen:
BayVBl 1965, 313

Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die [hier in einer Staffelbauordnung festgelegte] Geschoßzahl

VGH Bayern, Beschluß vom 21.04.1965 - Aktenzeichen 33 I 65

DRsp Nr. 2009/17305

Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die [hier in einer Staffelbauordnung festgelegte] Geschoßzahl

Es kann nicht von vornherein allgemein ausgeschlossen werden, daß durch die Überschreitung der zulässigen Geschoßzahl Interessen der Nachbarn betroffen werden, wenn die in Art. 6 der Bayer. Bauordnung (BayBO) vom 1.8.1962 (GVBl. S. 179) festgesetzten Abstandsflächen eingehalten werden.

Normenkette:

BBauG § 31 Abs. 2; BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 6;
Fundstellen
BayVBl 1965, 313