VG Bayreuth, vom 05.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen B 2 S 99.413
Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch einer Gemeinde und interkommunales Abwägungsgebot
VGH Bayern, Beschluß vom 25.10.1999 - Aktenzeichen 26 Cs 99.2222
DRsp Nr. 2000/5496
Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch einer Gemeinde und interkommunales Abwägungsgebot
»Ein - aus § 2 Abs. 2BauGB folgendes - Abwehrrecht einer Nachbargemeinde gegen die Genehmigung eines einzelnen Vorhabens kommt nicht nur in Betracht, wenn die Gemeinde, in deren Gebiet das Vorhaben durchgeführt werden soll, durch Mitwirkung gemäß § 36 Abs. 1 S 1 BauGB an einer für die Berücksichtigung der Belange der Nachbargemeinde offenen Ermessensentscheidung (gemäß § 31 Abs. 1 oder 2 BauGB) "die Weichen in Richtung Zulassungsentscheidung gestellt hat" (BVerwG vom 11.2.1993 DVBl 1993, 658), sondern auch dann, wenn das Vorhaben zwar nur aufgrund einer solchen Entscheidung hätte genehmigt werden dürfen, die Entscheidung oder die Mitwirkung der Gemeinde an ihr aber unterblieben ist.«