Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Errichtung eines Lärmschutzwalls
OVG Lüneburg, Urteil vom 29.09.1988 - Aktenzeichen 1 A 75/87
DRsp Nr. 2009/17269
Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Errichtung eines Lärmschutzwalls
1. Eine Schallschutzanlage kann auf nahe liegenden Wohngrundstücke erdrückend wirken und einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme darstellen (hier: Lärmschutzwall für eine Schulsportanlage).2. Ein Erdwall, der dazu dient, eine Lärmschutzwand zu tragen, ist keine isoliert zu sehende - bloße Aufschüttung, sondern bildet zusammen mit der Wand eine einheitliche bauliche Anlage.