I.
Der Beigeladene ist Vollerwerbslandwirt und Eigentümer des in der unbeplanten Ortslage in der Gemarkung gelegenen landwirtschaftlichen Betriebsgrundstücks Flur, Flurstück Auf der gegenüberliegenden östlichen Seite der befinden sich die im Eigentum der Antragstellerin zu 1) befindlichen Grundstücke 1 und 2 (Flurstücke 79/3 und 89). Südlich des Betriebsgrundstücks des Beigeladenen liegt das Wohngrundstück ße 8 (Flurstück 87) der Antragsteller zu 2). Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, daß das betreffende Gebiet als Mischgebiet Dorf zu charakterisieren ist.
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