OLG Köln - Urteil vom 17.08.2001
19 U 24/01
Normen:
BGB § 463 S. 2;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2002, 1

Baurecht und Verfahrensrecht; Aufklärungspflichten beim Hauskauf; weiteres SV-Gutachten

OLG Köln, Urteil vom 17.08.2001 - Aktenzeichen 19 U 24/01

DRsp Nr. 2001/15554

Baurecht und Verfahrensrecht; Aufklärungspflichten beim Hauskauf; weiteres SV-Gutachten

1. Über die Nichteinhaltung der DIN-Vorschriften über die Abdichtung gegen von außen eintretende Feuchtigkeit muß beim Verkauf eines alten bergischen Fachwerkhauses mit einem Gewölbekeller aus dem vorletzten Jahrhundert nicht aufgeklärt werden. 2. Auch über die "normale" Feuchtigkeit in einem alten bergischen Gewölbekeller muß der Verkäufer nicht aufklären - selbst wenn der Käufer aus der Großstadt Köln kommt.