Baurecht und Verfahrensrecht; Aufklärungspflichten beim Hauskauf; weiteres SV-Gutachten
OLG Köln, Urteil vom 17.08.2001 - Aktenzeichen 19 U 24/01
DRsp Nr. 2001/15554
Baurecht und Verfahrensrecht; Aufklärungspflichten beim Hauskauf; weiteres SV-Gutachten
1. Über die Nichteinhaltung der DIN-Vorschriften über die Abdichtung gegen von außen eintretende Feuchtigkeit muß beim Verkauf eines alten bergischen Fachwerkhauses mit einem Gewölbekeller aus dem vorletzten Jahrhundert nicht aufgeklärt werden.2. Auch über die "normale" Feuchtigkeit in einem alten bergischen Gewölbekeller muß der Verkäufer nicht aufklären - selbst wenn der Käufer aus der Großstadt Köln kommt.
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