Tatbestand:
Die Klägerin macht Ansprüche aus übergegangenem Recht gemäß § 67 VVG gegen die Beklagten geltend. Die Klägerin ist der Haftpflichtversicherer des Herrn N., der Eigentümer des Anwesens G.str. ..., ... K. ist, in dem eine Druckerei Geschäftsräume zum Betrieb ihres Unternehmens gemietet hat. Im Rahmen der von Herrn N. im Jahre 1996 durchgeführten Aufstockung des Gebäudes waren die Beklagten zu 1) und 2) als Architekten und die Beklagte zu 3) als Rohbauunternehmer beauftragt. Die Dachdeckerarbeiten wurden von der Firma E. und Sch. durchgeführt.