VGH Bayern - Beschluss vom 29.09.2004
15 ZB 02.2958
Normen:
BauGB § 1 Abs. 6 ; WHG § 32 Abs. 2 Satz 1 ; VwGO § 124 Nr. 1 ; VwGO § 124 Nr. 2 ; VwGO § 124 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 66
DÖV 2005, 164
NVwZ-RR 2005, 171
NuR 2005, 328
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 08.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 K 01.180

Baurecht, Wasserrecht - Genehmigung eines Flächennutzungsplans, Darstellung von Gewerbeflächen innerhalb eines Überschwemmungsgebiets, Zum Begriff des Überschwemmungsgebiets im Sinn von § 32 Abs. 2 Satz 1 WHG, Hundertjährliches Hochwasser, Zur Notwendigkeit und Rechtzeitigkeit von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen eines Flächennutzungsplanverfahrens

VGH Bayern, Beschluss vom 29.09.2004 - Aktenzeichen 15 ZB 02.2958

DRsp Nr. 2007/23915

Baurecht, Wasserrecht - Genehmigung eines Flächennutzungsplans, Darstellung von Gewerbeflächen innerhalb eines Überschwemmungsgebiets, Zum Begriff des Überschwemmungsgebiets im Sinn von § 32 Abs. 2 Satz 1 WHG, Hundertjährliches Hochwasser, Zur Notwendigkeit und Rechtzeitigkeit von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen eines Flächennutzungsplanverfahrens

»1. § 32 Abs. 2 Satz 1 WHG ist unmittelbar geltendes Recht, das bei der Bauleitplanung zu beachten ist. 2. Zum Begriff des Überschwemmungsgebiets im Sinn von § 32 Abs. 2 Satz 1 WHG. 3. Zur Frage der Rechtzeitigkeit von Ausgleichsmaßnahmen im Sinn von § 32 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 WHG

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 6 ; WHG § 32 Abs. 2 Satz 1 ; VwGO § 124 Nr. 1 ; VwGO § 124 Nr. 2 ; VwGO § 124 Nr. 3 ;

Gründe:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestehen nicht. Dabei kann offen bleiben, ob die von dem Kläger gegen die Begründung des angegriffenen Urteils dargelegten Einwendungen durchgreifen. Die Richtigkeit des angegriffenen Urteils ist, worauf es nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO entscheidend ankommt (vgl. Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 54 zu § 124), jedenfalls im Ergebnis nicht ernstlich zweifelhaft.