I.
Der Kläger fordert von der Beklagten die Erstattung eines von ihm geleisteten sogenannten Folgekostenbeitrags. Er ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks im Gemeindegebiet der Beklagten, das im Geltungsbereich eines 1977 erlassenen Bebauungsplans liegt.
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