Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller ist Eigentümer der Grundstücke FlNr. ... und ... Gemarkung S... und wendet sich gegen für sofort vollziehbar erklärte sowie zwangsgeldbewehrte Sicherungsanordnungen des Landratsamts Nürnberger Land im Bescheid vom 10. August 2020, mit denen ihm unter Nr. 1 aufgegeben wurde, durch geeignete Maßnahmen (z.B. engmaschiges Netz, Austausch defekter Dachziegel und Lattungen) die öffentliche Verkehrsfläche vor dem Anwesen M...weg, ... S... gegen herunterfallende Dachziegel abzusichern (Nr. 1 des Bescheids), und unter Nr. 2, die defekten Zaunelemente entlang seiner Grundstücke FlNr. ... und ... Gemarkung S... aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen (Nr. 2).
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