Auf die Berufungen des Beklagten und der Beigeladenen zu 1 wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. September 2018 -
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Die Beigeladene zu 2 behält ihre außergerichtlichen Kosten auf sich.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger, ein eingetragener Verein, begehrt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Motorsport-Übungsgeländes für Enduro- und Motocross-Motorräder auf einem Grundstück auf der Gemarkung der beigeladenen Gemeinde (Beigeladene zu 1).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|