BAG - Urteil vom 14.07.2010
10 AZR 164/09
Normen:
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV vom 20. Dezember 1999) § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 1, 4, 5, 39;
Fundstellen:
AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 322
NZA 2011, 366
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 18.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 878/08
ArbG Berlin, vom 08.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 98 Ca 61398/07

Bautrocknungsarbeiten i.S. des Sozialkassetarifvertrags [§ 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 4 VTV]

BAG, Urteil vom 14.07.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 164/09

DRsp Nr. 2010/17873

Bautrocknungsarbeiten i.S. des Sozialkassetarifvertrags [§ 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 4 VTV]

Orientierungssätze: 1. Bautrocknungsarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 4 VTV sind nicht nur Trocknungsarbeiten am Mauerwerk selbst, sondern alle Maßnahmen, die zielgerichtet zum Zwecke der Entfeuchtung auf die Gesamtheit der Bausubstanz eines Gebäudes oder eines Teils davon einwirken. Dabei ist weder eine Veränderung der Substanz noch der Einsatz klassischer baulicher Methoden erforderlich. 2. Sowohl die technische Trocknung von Dämmschichten und Flachdächern als auch die Durchführung von Trocknungsarbeiten unter Nutzung von Kondens- und Adsorptionstrocknern und ähnlichen Geräten ist als Bautrocknung im tariflichen Sinn anzusehen, wenn dies zum Zwecke der Wasserschadensbeseitigung in Bauwerken oder der Beschleunigung des Trocknungsprozesses in Neubauten erfolgt.

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. November 2008 - 3 Sa 878/08 - aufgehoben.

2. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV vom 20. Dezember 1999) § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 1, 4, 5, 39;

Tatbestand: