OLG Celle - Urteil vom 11.10.2005
14 U 68/04
Normen:
BGB § 631 § 632 § 633 ; HOAI § 15 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 12.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 26/03

Bauvertragsrecht: Mindrungsanspruch gegen den nicht Bautagebuch führenden Architekten

OLG Celle, Urteil vom 11.10.2005 - Aktenzeichen 14 U 68/04

DRsp Nr. 2007/8231

Bauvertragsrecht: Mindrungsanspruch gegen den nicht Bautagebuch führenden Architekten

1. Führt der Architekt kein Bautagebuch, obwohl er dazu verpflichtet ist, so kann die Vergütung für die Leistungsphase 8 in § 15 Abs. 2 HOAI um 0,5% gemindert werden. 2. Einer Fristsetzung zur Nacherfüllung der Leistung bedarf es nicht, weil die Leistung nicht nachholbar ist.

Normenkette:

BGB § 631 § 632 § 633 ; HOAI § 15 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Hinsichtlich der tatbestandlichen Feststellungen wird Bezug genommen auf das Urteil des Landgerichts (Bl. 451 f. d. A.).

Das Landgericht hat der - auf Zahlung von Architektenhonorar gerichteten - Klage durch Versäumnisurteil vom 26. September 2003 (Bl. 267 d. A.) stattgegeben und dieses auf den fristgerechten Einspruch des Beklagten aufrecht erhalten.

Dagegen richtet sich die Berufung des Beklagten. Er behauptet im Wesentlichen, es habe bezüglich der Leistungsphasen 1 - 4 nach § 15 HOAI eine Pauschalpreisvereinbarung gegeben, ebenfalls bezüglich der Leistungsphasen 5 bis 7. Zudem habe der Kläger seine Leistung nicht vollständig erbracht. Das gelte auch für die Leistungsphase 8; hier habe es am Führen eines Bautagebuches sowie an der Auflistung der Gewährleistungsfristen gefehlt. Außerdem sei der Umbauzuschlag in Höhe von 20 % zu Unrecht angesetzt worden.