Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 47.793,37 Euro festgesetzt.
Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg.
Das Zulassungsvorbringen begründet weder die geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des §
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