VG Augsburg, vom 26.05.1982 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 81 A.0144
VGH Bayern, vom 07.12.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 15 B 82 A 1544
Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls mit 80 Sauenplätzen im unbeplanten Innenbereich; Prüfungszuständigkeit für die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Immissionsschutzrecht
BVerwG, vom 03.04.1987 - Aktenzeichen 4 C 41.84
DRsp Nr. 1992/5443
Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls mit 80 Sauenplätzen im unbeplanten Innenbereich; Prüfungszuständigkeit für die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Immissionsschutzrecht
1. Ein Bauvorbescheid kann auch über die grundsätzliche Zulässigkeit der Bebauung eines Grundstücks mit einem Vorhaben ergehen, dessen Ausführung im einzelnen der Prüfung in einem nachfolgenden Genehmigungsverfahren vorbehalten bleibt.2. Die Bestimmung des Rahmens, in den sich ein Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BBauG einfügen muß, richtet sich grundsätzlich nach den in der Baunutzungsverordnung für die einzelnen Baugebiete typisierten Nutzungsarten, soweit diese in der näheren Umgebung tatsächlich vorhanden sind.3. Ob ein Vorhaben so errichtet und betrieben werden kann, daß es den Anforderungen des § 22 Abs. 1BImSchG genügt, ist von der Baugenehmigungsbehörde zu prüfen.
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